Antrag: Endlich Transparenz bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft – Reale Schülerjahreskosten je Schulform statt komplizierter Formel

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

  1. Wahlperiode                             Drucksache 21/

A N T R A G

der Abg.   Birgit Stöver, Richard Seelmaecker, Philipp Heißner, Stephan Gamm, Joachim Lenders (CDU) und Fraktion

 

Betr.:    Endlich Transparenz bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft Reale Schülerjahreskosten je Schulform statt komplizierter Formel

Zehn Prozent der Hamburger Schüler besuchen Schulen in freier Trägerschaft. Die finanziellen Probleme der 21 katholischen Schulen in Hamburg, die in den letzten Monaten publik wurden, lenkten auch den Blick auf einen Missstand bei der Finanzierung aller Hamburger Schulen in freier Trägerschaft. In Drs. 21/12200 offenbart der rot-grüne Senat seine Sichtweise, in dem er deutlich macht, dass der Staat nicht gehalten sei, „für Schüler an Ersatzschulen genau das aufzuwenden, was auch für einen Schüler an einer staatlichen Schule aufzubringen wäre“. Dass Schulen in freier Trägerschaft in der Vergangenheit nicht zu 100 Prozent ersatzweise finanziert wurden, darüber besteht bei allen Beteiligten Verständnis. Daher sind 85 Prozent der im Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) in § 15 angeführten „Schülerjahreskosten … für eine Schülerin oder einen Schüler einer staatlichen Schule, bezogen auf die jeweilige Schulform, Schulstufe und Organisationsform und bei Sonderschulen auf den jeweiligen Förderschwerpunkt oder die jeweiligen Förderschwerpunkte“ durchaus nachvollziehbar. Was allerdings nicht nachvollziehbar ist, ist der Umstand, dass nicht die realen Schülerjahreskosten als Basis genommen werden, sondern eine komplizierte Formel verwendet wird, die alles andere als transparent ist. Zwar ist die Formel als Grundlage für die Finanzierung im Jahr 2003 von allen Beteiligten gewählt worden, doch inzwischen hat sich viel getan. Hamburgs Schulen werden immer betriebswirtschaftlicher geführt. Gleiches gilt für den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg, bei dem stufenweise in den letzten zehn Jahren die Doppik als Methode der Rechnungslegung eingeführt wurde. Außerdem sind die Immobilienpreise in Hamburg in den letzten Jahren explodiert und mit ihnen die Mietpreise. Auch Sanierungskosten sind auch aufgrund zahlreicher energetischer Anforderungen, aber auch eines immer ausgefeilteren Brandschutzes rasant angestiegen. Umso mehr verwundert es, dass sich die Kalkulatorische Miete innerhalb der Schülerjahreskosten pro Schülerin und Schüler (Drs. 21/11765) beispielsweise bei Gymnasien in freier Trägerschaft von 543,11 Euro 2003 bis 2011 auf 460,87 Euro ab dem Jahr 2012 abgesunken ist und seitdem auf dem Niveau verharrt. Und während für die staatlichen Schulen die Miete je Quadratmeter inzwischen nach unterschiedlichen Gebäudeklassen bei einer Preisspanne von 7 bis 19 Euro je Quadratmeter differenziert berechnet wird (Drs. 21/10994), wird bei der Kalkulatorischen Miete bei Schulen in freier Trägerschaft einheitlich mit 7 Euro je Quadratmeter kalkuliert.

Dass die Ermittlung der Schülerjahreskosten durchaus herausfordernd ist, offenbart der Senat selbst: „Die zuständige Behörde führt zurzeit eine Neuberechnung der Schülerjahreskosten durch. Dies erfordert die Qualitätssicherung einer Vielzahl von Eingangsgrößen und den Vergleich von Szenarien der Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schulen in freier Trägerschaft“ (Drs. 21/141).

Doch warum agiert der Senat auch heute eigentlich noch so kompliziert, intransparent und damit auch vor dem Gesetz angreifbar? Warum werden willkürlich Positionen gekürzt oder ganz herausgerechnet? Warum nimmt der Senat nicht die in seinem Haushalt real anfallenden Schülerjahreskosten je Schulform, Schulstufe und Organisationsform, wie es auch im HmbSfTG steht und davon dann die im Gesetz hinterlegten 85 Prozent? Der Vorteil dieser Basis wäre zudem, dass alle weiteren folgenden Anpassungen bei der betriebswirtschaftlichen Führung der staatlichen Hamburger Schulen automatisch auch für die Schulen in privater Trägerschaft gelten würden und somit alle Hamburger Schüler gleich behandelt werden würden. Auch hätte die Diskriminierung von einem Zehntel der Hamburger Schüler endlich ein Ende.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

  1. ab dem Jahr 2019 die Zuschüsse, die Schulen in freier Trägerschaft gewährt werden, transparent im Sinne des Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) auf Basis der real anfallenden „Schülerjahreskosten … für eine Schülerin oder einen Schüler einer staatlichen Schule, bezogen auf die jeweilige Schulform, Schulstufe und Organisationsform und bei Sonderschulen auf den jeweiligen Förderschwerpunkt oder die jeweiligen Förderschwerpunkte“ zu berechnen.
  2. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2018 Bericht zu erstatten.