AGFS-Hamburg Stellungnahme zur Drs. 21-11765 Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Stellungnahme zur Antwort des Senats zur schriftlichen kleinen Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 24.1.2018 – Drucksache 21/11765 –

Durch die Antwort des Senats werden die Ausführungen der AGFS in ihrem Positionspapier „Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft“ bestätigt. Die Versuche, die Diskrepanzen bei der Berechnung der Schülerjahreskosten zu erklären, gehen an der Rechtslage vorbei.

Nach dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) beläuft sich die Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen auf 85% der Kosten für einen Schüler der entsprechenden staatlichen Schule. Jegliche Hinweise auf angeblich geringere Kosten bei den freien Trägern sind daher bereits im Ansatz verfehlt.

Zu 4. Kosten für Verwaltung

Es geht den freien Trägern nicht um die Kosten der Referendarausbildung, LI usw. sondern um solche Kosten wie Rechnungswesen, Personalverwaltung, Qualitätssicherung, Steuerung und Service usw. Leistungen also, die die freien Träger nicht bei der BSB in Anspruch nehmen. Allein die Aufwendungen für Schulsteuerung, Verwaltungsleistungen und „Zentrale Leistungen für Schulen“ belaufen sich lt. Haushaltsplan 2017 auf Tsd. € 74.689.

Wenn man diese Zahl jetzt durch die Zahl aller Hamburger Schüler*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (deren Kosten entstehen auch im HIB und sind nicht einbezogen) und incl. der Schüler*innen an Schulen in freier Trägerschaft = 246.138 Schüler*innen teilt, kommt man auf Kosten von 303,44 € je Schüler/Jahr.

Aus diesen Beträgen werden in den SJK nur die Beträge lt. Anlage 1 berücksichtigt.

Zu 5. Laufende Kosten für Gebäude

Die BSB verweist auf die Kosten für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen aus dem Haushaltsplan. Das sind die in dem Positionspapier dargestellten.

Wohlweislich vermeidet der Senat die Nennung dieser Zahlen und überlässt es dem Leser, diese selbst dem Haushaltsplan zu entnehmen.

Hier also noch einmal mit Fundstelle z.B. die Kosten für Gymnasien:

Für 2017 ist der Ansatz Tsd. EUR 77.429. Schülerzahlen: 37.029 in Sek. I und 12.623 in Sek. II, Summe 49.652 Schülerinnen und Schüler im Gymnasium. Daraus ergibt sich unschwer: € 77.429.000 / 49.652 Schüler = € 1.559,43 je Schüler*in für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen.

Von diesen € 1.559,43 werden lediglich ein Teilbetrag für Bewirtschaftung (Nebenkosten) in Höhe von 471,72 sowie die „fiktive Miete“ in Höhe von € 460,87, mithin insgesamt € 932,59 in den Schülerjahreskosten berücksichtigt.

Wie aus der Anlage 2 zur Drs. ersichtlich, betrug die fiktive Miete bereits im Jahr 2003 € 543,11 womit die BSB auch die Aussage bestätigt, dass die fiktive Miete seit 15 Jahren nahezu unverändert geblieben ist (für das Gymnasium sogar gesunken ist).

Dass die FHH eine Strukturverantwortung hat und ein flächendeckendes Angebot sicherstellen muss, ist einem Stadtstaat und bei etwa 800 Zügen in der Grundschule offensichtlich irrelevant. Die immer wieder genannte Inselschule auf Neuwerk dürfte auch die einzige unterfrequentierte Schule sein. Ihre Kosten beeinflussen die SJK der Grund- und STS im Centbereich. Die Ressourcenaustattung folgt für alle Hamburger Schulen den gleichen Regeln. Tatsächlich dürften es die Schulen freier Träger sein,
die als oft einzügige Schulen mit höheren Kosten belastet sind als die staatlichen Schulen mit wesentlich größeren Organisationseinheiten.

Hamburg kauft auch keine Schulgrundstücke in teuren Lagen und mietet Schulen nicht zu aktuellen Marktpreisen. Hamburg zahlt an Schulbau Hamburg eine Kostenmiete. In die Gebäudekosten geht letztlich der Durchschnitt aller Standort als Kosten eines Schülers ein.

In der in der Antwort des Senats genannten Drs. 20/5317 heißt es auf Seite 5:
Zur effizienteren Wahrnehmung der Bau- und Bewirtschaftungsaufgaben wird ein
Kennzahlensystem implementiert. Die beiden wesentlichen Kennzahlen sind der Flächenbedarf (m²/Schüler) und die Brutto-Warmmiete (Euro/m²). Auf der Grundlage einer spezifischen Standortanalyse für jeden Schulstandort werden mittels Benchmarks hinsichtlich durchschnittlicher Flächenbedarfe und Durchschnittskosten je Schüler und Schulart standardisierte Kostenmieten je Schulstandort entlang von Gebäudeklassen abgeleitet. Diese Kennzahlen stellen Richtgrößen für einen effizienten Mittel- bzw. Kapitaleinsatz dar. Zielorientierung ist ein Flächenansatz von durchschnittlich 12 m² Mietfläche je Schüler und eine Brutto-Warmmiete von durchschnittlich 12 Euro/m² pro Monat.

Das war im Jahr 2012.

12 m² x 12 € x 12 Monate = € 1.728

ist die Zielorientierung für die Gebäudekosten eines Schülers.

Dieser Wert für alle Schulen liegt also noch über denen, der Schulformen Grund-, Stadtteilschulen und Gymnasien wie sie in den Haushaltsplänen ausgewiesen werden. Nur die Sonderschulen liegen über dieser Zahl.

Die 2002 „gegriffene“ fiktive Miete ist nach 15 Jahren eine völlig willkürliche Größe, deren Anwendung mit dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft nicht vereinbar ist. Es ist offensichtlich, dass die Schulen in freier Trägerschaft an dieser Stelle nicht 85% der Kosten eines staatlichen Schülers als Finanzhilfe erhalten.

Zu 11. Personalkosten

Die knappe Antwort, die freien Träger müssten für Angestellte Lehrer keine Pensionsrückstellung bilden, ist kaum zu ertragen. Ob die Kosten beamteter Lehrer incl. Pensionsrückstellungen und Beihilfen oder die angestellter Lehrer incl. Sozialabgaben und betrieblicher Altersversorgung günstiger ist, war Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Die letzte große stammt aus dem Jahr 1996: Beamte oder Arbeitnehmer, Vergleichenden Untersuchung über Auswirkungen der alternativen Verwendung von Beamten oder von Arbeitnehmern im Bundesdienst Schriftenreihe der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Band 6. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass unter Einschluss aller Pensionslasten, Zinseffekten usw. die Kosten eines Beamten nur 88 – 97% der Kosten eines Angestellten betragen. „In der Einzelbetrachtung zeigt sich somit die Beschäftigung von Beamten grundsätzlich als wirtschaftlich vorteilhafter“ (Seite 13).

63% der Schüler*innen an freien Schulen in Hamburg besuchen Schulen kirchlicher Träger, mit verbeamteten oder tariflich bezahlten Lehrern. Angesichts eines sich zuspitzenden Lehrermangels kommen auch die Träger ohne Tarifbindung nicht umhin, entsprechende Vergütungen zu bezahlen.

Die Behauptung, die freien Träger wären nicht mit entsprechenden Kosten belastet, ist also schlichtweg falsch.

Zudem gilt auch hier wieder, maßgeblich sind Kosten eines staatlichen Schülers.
Haushaltsplan Seite 65:

Auch hier erhalten die freien Träger also nicht 85% der Kosten eines staatlichen Schülers.

Fazit:

In seiner Antwort vermeidet es der Senat sorgfältig, auf die gesetzliche Regelung und auf die konkreten Zahlen einzugehen. Stattdessen wird versucht den Eindruck zu erwecken, die Finanzhilfe in Hamburg sei besonders hoch. Besonders hoch im Bundesvergleich sind in Hamburg aber auch die Kosten eines staatlichen Schülers. Auch bei diesen nimmt Hamburg eine Spitzenstellung ein. An der Ausstattung der staatlichen Schulen werden die freien Träger gemessen (Gleichwertigkeitsgebot), mit ihnen stehen sie im Wettbewerb.

Mit einer gesetzeskonformen Finanzhilfe wäre das Thema der strukturellen Defizite der katholischen Schulen ebenso gelöst wie die untertarifliche Bezahlung vieler Lehrer an freien Schulen und die z.T. hohen Schulgelder.

Und selbst wenn tatsächlich 85% Finanzhilfe geleistet würde, würde die FHH etwa 20 Mio.€ gegenüber den Kosten sparen, die sie selbst für die Beschulung aufwenden müsste.

Hamburg, 5.2.2018

Download AGFS-Hamburg Stellungnahme zur Drs. 21-11765 Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (2)

Link zu Schriftl. Kleine Anfrage

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